Humboldt-Universität zu Berlin - Digitales Prüfen

Grundsätzliches zu digitalen Prüfungen

Digitale Prüfungen (E-Prüfungen, E-Assessment) werden an der HU in Fernprüfungen mit und ohne Aufsicht und in Präsenzprüfungen mit Aufsicht z.B. in einem E-Prüfungszentrum unterteilt.

 

Digitale Prüfungen an der HU im Überblick

An der HU ist die analoge oder digitale Präsenzprüfung als Standardform der Prüfung festgelegt. Diese Prüfungen können auf Antrag beim Prüfungsausschuss (PA) durch Fernprüfungen, insbesondere durch Formate ohne Aufsicht, ergänzt werden, wenn die in den Studien- und Prüfungsordnungen vorgesehenen Formate dazu geeignet sind (vgl. § 96a ZSP-HU, 12. Änd.). Auch können beim PA Anträge zum Nachteilsausgleich (NTA) gestellt werden, in denen z. B. eine Fernprüfung beantragt wird, weil aus persönlichen Gründen eine Anwesenheit vor Ort unzumutbar ist.

 

  Digitale Prüfungen in Distanz (Fernprüfungen) Digitale Prüfungen in Präsenz
Typ ohne Aufsicht mit Aufsicht mit Aufsicht
Prüfungsform Take-Home-Prüfungen, Essay, Portfolio, Hausarbeit Fernklausur, mündliche Fernaufsichtsprüfung digitale Präsenzklausur, multimediale Prüfung
Wahlrecht nein ja nein
Device BYOD BYOD, inkl. Kamera, Mikrofon PC-Pool (Standardausstattung), Seminarraum
Aufsicht nein ja, Video (durchgehend) ja, persönlich
Identifikation Benutzeraccount, Selbständigkeitserklärung Benutzeraccount, Ausweis vor Kamera Benutzeraccount, Ausweis
Vorbeugung Täuschung

Selbständigkeitserklärung, Eigenverantwortung, Prüfungsformat

Selbständigkeitserklärung, Video, Aufgabenpool, Aufgabendesign, ggf. SEB Aufsicht, SEB, Abstand
NTA ja ja ja

BYOD = Bring Your Own Device, SEB = Safe Exam Browser, NTA = Nachteilsausgleich

 

Wahlrecht - nur bei Fernaufsichtsprüfungen

Wenn Prüfer oder Prüferinnen vom Standard einer Präsenzprüfung abweichen und ausschließlich eine digitale Fernaufsichtsprüfung anbieten wollen, steht den Studierenden ein Wahlrecht zu (vgl. § 96a Absatz 4, 12. Änd. ZSP-HU), da sie aus Datenschutzgründen nicht alternativlos gezwungen sein dürfen, mittels Videoaufsicht die Prüfenden in ihre private Umgebung einzulassen. Dieses Wahlrecht bedeutet nicht, dass die Studierenden sich das alternative Prüfungsformat aussuchen können. Sie entscheiden sich gegen eine Fernaufsichtsprüfung und wählen damit die angebotene Variante, z. B. eine digitale Präsenzklausur anstelle einer Fernklausur. Es ist geschickt, die Alternative bei der Prüfungsplanung gleich mitzudenken und entsprechend bekannt zu geben.